Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Datum der letzten Änderung: 19.05.2025
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [Name deines Unternehmens] (nachfolgend "Produzent") und dem Auftraggeber über die Herstellung von Filmproduktionen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Produzent ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Die Herstellung des Filmwerkes erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber genehmigten Drehbuchs oder Konzepts zu den im Produktionsvertrag schriftlich festgelegten Bedingungen.
1.4 Vom Produzenten oder in seinem Auftrag erstellte Treatments, Drehbücher, Storyboards und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum des Produzenten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen und Kosten
2.1 Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer sendefähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk im gemäß Punkt 7 vorgesehenen Umfang enthalten.
2.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags in Rechnung gestellt.
2.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Drehtage, spezielle technische Anforderungen oder nachträgliche Änderungen am Filmwerk.
2.4 Der Produzent ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwands angemessene Vorschüsse zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit dieser Zahlungen werden im Produktionsvertrag festgelegt.
3. Produktionsablauf und Abnahme
3.1 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Produzenten. Der Produzent informiert den Auftraggeber über den Produktionsfortschritt und ermöglicht ihm, in angemessenem Umfang Einfluss zu nehmen.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Filmwerk innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
3.3 Wünscht der Auftraggeber Änderungen nach der Abnahme, so sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4. Rücktritt und Stornierung
4.1 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vom Vertrag zurück, so ist der Produzent berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten sowie einen angemessenen Gewinnanteil in Rechnung zu stellen.
4.2 Bei einer Stornierung des Auftrags gelten folgende Entschädigungsregelungen
-
Bis 30 Tage vor Drehbeginn: 25 % der Auftragssumme
-
14 bis 29 Tage vor Drehbeginn: 50 % der Auftragssumme
-
7 bis 13 Tage vor Drehbeginn: 75 % der Auftragssumme
-
Weniger als 7 Tage vor Drehbeginn: 100 % der Auftragssumme
4.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Produzenten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
-
1/3 der Auftragssumme bei Vertragsunterzeichnung
-
1/3 der Auftragssumme bei Drehbeginn
-
1/3 der Auftragssumme nach Fertigstellung des Filmwerks
5.2 Bei Zahlungsverzug ist der Produzent berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1 Der Produzent verfügt über alle zur Vertragserfüllung erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte gemäß § 38 UrhG.
6.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Produktionsvertrag festgelegten Nutzungsrechte am Filmwerk.
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Rechtseinräumung die Nutzung des Filmwerks für die Dauer von zwei Jahren ab Fertigstellung für das Gebiet der Republik Österreich.
6.4 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung des Filmwerks, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Produzenten und ist gesondert zu vergüten.
6.5 Der Produzent ist berechtigt, das Filmwerk oder Ausschnitte daraus für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Haftung
7.1 Der Produzent haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien übernimmt der Produzent keine Haftung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt.
7.3 Der Auftraggeber stellt den Produzenten von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien resultieren.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
9.2. Gerichtsstand ist Zwettl, Österreich.
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